Hausordnung


Der Lern- und Gedenkort Jawne erinnert am historischen Ort an das jüdische Gymnasium Jawne, an seine Schüler:innen und Lehrer:innen. Er ist ein Ort des Gedenkens an die Shoah und der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit, aber er ist auch ein Ort der lebendigen Erinnerung und der Gegenwart. Er pflegt den Kontakt mit den ehemaligen Schüler:innen und ihren Familien und fühlt sich dieser Aufgabe besonders verpflichtet.

Wir streben ein respektvolles Miteinander und demokratisches Aushandeln an.
Wir bitten Sie, sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen im Lern- und Gedenkort Jawne gestört oder belästigt werden.

Es ist untersagt, in Wort, Schrift, Gesten oder Symbolen die Freiheit und Würde des Menschen (Artikel 1 des Grundgesetzes) anzutasten. Insbesondere antisemitische, rassistische, rechtsextreme und rechtspopulistische, diskriminierende sowie geschichtsrevisionistische Handlungen und Äußerungen werden im Lern- und Gedenkort Jawne nicht geduldet.

Strafrechtliche Tatbestände werden zur Anzeige gebracht.

Der Lern- und Gedenkort Jawne behält sich vor, Personen, die rechtsextremen Gruppierungen angehören, dieser Szene zuzuordnen sind oder die bereits durch menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zum Ausstellungsraum und zu Veranstaltungen zu verwehren oder sie von diesen auszuschließen.

Der Hausordnung und den Anweisungen der Mitarbeiter:innen des Lern- und Gedenkorts Jawne ist Folge zu leisten.

Bei Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot erteilt werden.

Besucher:innen haften für durch ihr Verhalten entstandene Schäden.

Das Fotografieren und Filmen durch Besucher:innen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit den Mitarbeiter:innen des Lern- und Gedenkorts Jawne und nur zu privaten, nicht kommerziellen Zwecken gestattet. Für die Wahrung der Urheberrechte und der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind die Fotografierenden bzw. Filmenden verantwortlich.