Wenige Wochen nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wird am 25. April das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ erlassen, das die Neuaufnahme jüdischer Schüler*innen und Student*innen an Schulen und Hochschulen auf 1,5 Prozent begrenzt.